BürgerWeb

Aktuelles & Termine

Warnmeldungen

Hohe Priorität, eigener Push-Kanal, Banner auf der Startseite.

  • Warnmeldungen
  • Offizielle Warnungen
Warnmeldung der Demo-Gemeinde Musterstadt: das Abkochgebot für den Ortsteil Bergheim mit Warnstufe, Gültigkeit, Text und der Gemeinde als Herausgeber

Das Problem

So klingt es im Rathaus, bevor es die Funktion gibt.

Beim Sturm im Februar war die Facebook-Seite der Feuerwehr schneller als die Gemeinde – weil der Kommandant sein Handy dabei hatte und der Redakteur der Website seinen Feierabend. Das Abkochgebot für Bergheim stand am Montag auf einem Zettel im Aushang, am Dienstag in der Zeitung, und am Mittwoch hatten die ersten Familien es trotzdem nicht mitbekommen. NINA warnte vor dem Unwetter, aber nicht davor, dass die Bergstraße gesperrt ist. Zwei Kanäle, zwei Zeiten – und die Bürger sollen selbst zusammensetzen, was für sie gilt.

Dunkle Gewitterwolken über einem Dorf mit Kirchturm

Was es macht

Der Nutzen in einem Satz – und drei Fälle aus dem Gemeindealltag.

Eine Warnung der Gemeinde ist in zwei Minuten vom Handy aus überall – als Banner, als Push und auf Wunsch als Anruf – und die amtlichen Warnungen stehen gleich daneben.

  • Abkochgebot für Bergheim

    Nach einem Rohrbruch warnt die Gemeinde nur den betroffenen Ortsteil. Das Banner steht bei allen aus Bergheim auf jeder Seite, bis die Entwarnung kommt.

  • Sturmböen am Abend

    Die Warnung des Bundes aus MoWaS kommt ohne Handgriff ins Portal, gekennzeichnet als amtliche Warnung mit Herausgeber.

  • Straße gesperrt – ab sofort

    Eine kurze Warnung mit Gültigkeit bis Sonntag. Danach verschwindet das Banner von selbst, die Meldung bleibt im Archiv.

Wer es benutzt

Jede Rolle sieht ihren Teil von Warnmeldungen – nicht mehr.

  • Bürgerinnen und Bürger

    Sehen Warnungen als Banner und im Warnkanal, bekommen Push – und ohne Smartphone auf Wunsch einen Anruf aufs Festnetz.

  • Redaktion

    Schreibt Warnungen mit Stufe, Gebiet und Gültigkeit, auch aus Vorlagen, und beendet sie mit einem Klick.

  • Bürgermeisterin oder Bürgermeister

    Darf warnen wie die Redaktion – auch am Sonntag vom Handy.

So funktioniert es

Warnmeldungen Schritt für Schritt in der echten Oberfläche – aufgenommen in der Demo-Gemeinde Musterstadt.

Ansicht wählen
  1. Solange eine Warnung gilt, steht sie oben auf jeder Seite – mit Stufe, Gültigkeit und dem Weg zu allen Warnungen.

    Startseite von Musterstadt mit rotem Warnbanner „Erste Warnung“: Trinkwasser in Bergheim, Abkochgebot, gültig bis 01.10.2026
Startseite von Musterstadt mit rotem Warnbanner „Erste Warnung“: Trinkwasser in Bergheim, Abkochgebot, gültig bis 01.10.2026
Aufnahme aus der echten Oberfläche mit Demo-Daten – keine Attrappe.

Selbst ansehen

Warnmeldungen in der Demo-Gemeinde Musterstadt – echte Oberfläche, echte Demo-Daten.

Das ist keine Attrappe: Sie sehen die Warnungen der Demo-Gemeinde Musterstadt, so wie Bürger sie sehen – eine gültige Meldung der Gemeinde und das Archiv mit einer abgelaufenen. Alle Warnungen sind Demo-Daten.

  1. Öffnen Sie die Warnung zum Abkochgebot: Warnstufe, betroffener Ortsteil, Gültigkeit und der Herausgeber.
  2. Achten Sie auf die Kennzeichnung: Meldungen der Gemeinde und amtliche Warnungen stehen auf einer Seite, aber nie unter einem Absender.
  3. Wechseln Sie ins Archiv: Die abgelaufene Unwetterwarnung bleibt lesbar, aber ohne Banner.
Ansicht

Bild aus der echten Oberfläche der Demo-Gemeinde.

Warnungen der Demo-Gemeinde Musterstadt: die Liste der gültigen Warnmeldungen mit Warnstufe, Gültigkeit und betroffenem Ortsteil

Alle Inhalte sind Demo-Daten und werden jede Nacht zurückgesetzt.

Vollständige Demo öffnen

Was die Verwaltung tut

Das ehrliche Gegengewicht: Jemand muss antworten.

Eine Warnung, die zu spät kommt, ist keine. Die Gemeinde legt einmal fest, wer warnen darf – Bürgermeister, Redaktion, im Ernstfall der Krisenstab – und ab welcher Stufe das Festnetz angerufen wird. Danach ist eine Warnung zwei Minuten Arbeit vom Handy und die Entwarnung ein Klick. Die amtlichen Warnungen laufen ohne Handgriff durch.

  • Wer warnen darf, regelt die Rollenvergabe in der Verwaltung; jede Warnung protokolliert, wer sie ausgelöst und aufgehoben hat.
  • Warnungen können Ortsteile treffen statt der ganzen Gemeinde – das Abkochgebot für Bergheim weckt nicht Neufeld.
  • Wer kein Smartphone hat, bekommt die Warnung als Anruf – wenn die Gemeinde die Anrufbrücke eingeschaltet hat.
  1. Entwurf
  2. Aktiv – Banner und Push
  3. Abgelaufen oder aufgehoben
  4. Im Archiv

Was Sie einstellen können

Die Schalter aus der Verwaltung Ihrer Gemeinde – mit dem Wert ab Werk.

  • Warnmeldungen ein- oder ausschaltenAusgeschaltet verschwindet die Funktion aus Menü, Startseite und Suche.Ab Werk: an
  • Offizielle Warnungen ein- oder ausschaltenAusgeschaltet verschwindet die Funktion aus Menü, Startseite und Suche.Ab Werk: an
  • Push bei Unwetterwarnungen des DWDSchickt bei einer Warnung der Stufe 3 oder 4 des Deutschen Wetterdienstes eine kurze Mitteilung an die Mitglieder. Ist das Modul „Amtliche Warnungen“ an, kommt diese Warnung schon über NINA – dann wird nichts doppelt gesendet.Ab Werk: aus
  • Mindeststufe amtlicher WarnungenWarnungen aus NINA/MoWaS unterhalb dieser Stufe werden nicht übernommen.
  • Abgelaufene Warnmeldungen löschenAbgelaufene Warnmeldungen bleiben so lange im Archiv einsehbar.Ab Werk: 12

Grenzen

Was Warnmeldungen nicht tut – damit niemand etwas anderes erwartet.

  • Die Gemeinde gibt keine amtliche Warnung heraus. Amtlich warnen NINA, KATWARN und die Sirene; das Portal trägt diese Warnungen weiter und kennzeichnet sie – es erfindet keine und verändert keine.
  • Eine Warnmeldung der Gemeinde ist eine Meldung der Gemeinde. Sie trägt den Namen der Gemeinde als Herausgeber und nie das Zeichen einer Behörde, die sie nicht ist.
  • Das Portal ersetzt keine Sirene und keinen Lautsprecherwagen. Wer sein Handy aus hat, hört nichts – deshalb bleiben die alten Wege, und deshalb gibt es den Anruf aufs Festnetz.
  • Die Anbindung an MoWaS/NINA trägt weiter, was der Bund veröffentlicht – nicht schneller und nicht mehr. Fällt die Verbindung aus, fehlt die amtliche Warnung im Portal, nicht in NINA.

Kosten & Voraussetzungen

Aus den Einstellungen der Plattform abgeleitet, nicht formuliert.

Warnmeldungen

  • Im Monatspreis enthalten. Es gibt keinen Aufpreis je Funktion.
  • Ab Werk eingeschaltet. Die Gemeinde kann die Funktion jederzeit abschalten.

Offizielle Warnungen

  • Im Monatspreis enthalten. Es gibt keinen Aufpreis je Funktion.
  • Ab Werk eingeschaltet. Die Gemeinde kann die Funktion jederzeit abschalten.

Der Monatspreis für das ganze Portal beginnt bei 99 € zzgl. USt. – diese Funktion ist darin enthalten.

Häufige Fragen

Was Gemeinden zu Warnmeldungen am häufigsten wissen wollen.

Wer darf eine Warnung herausgeben?

Wer die Rolle dafür hat – in der Regel Redaktion und Bürgermeister. Jede Warnung protokolliert, wer sie ausgelöst und wer sie beendet hat.

Muss die Gemeinde amtliche Warnungen abtippen?

Nein. Warnungen aus MoWaS/NINA erscheinen automatisch im Warnkanal, gekennzeichnet als amtlich. Ab welcher Stufe sie erscheinen, stellt die Gemeinde ein.

Erreicht eine Warnung auch Menschen ohne Smartphone?

Ja, wenn die Gemeinde die Anrufbrücke eingeschaltet hat: Dann wird die Warnung als Anruf aufs Festnetz vorgelesen. Die Anrufbrücke ist ab Werk aus, bis der Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Telefondienst unterschrieben ist; ein Aufpreis entsteht nicht.

Wie lange bleibt eine Warnung sichtbar?

Bis ihre Gültigkeit abläuft oder die Gemeinde sie beendet. Danach steht sie im Archiv; wie lange, legt die Löschfrist der Gemeinde fest.

Demo-Termin vereinbaren

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen BürgerWeb – online oder bei Ihnen im Rathaus.

Oder gleich selbst ausprobieren

Die Live-Demo „Musterstadt“ steht ohne Registrierung bereit – als Bürger, Redakteur oder Bürgermeister.

Lieber mit eigenem Konto?

Termin buchen, Fragebogen ausfüllen, Angebote und freigeschaltete Demos sehen – an einem Ort.