Im Hintergrund
Anrufbrücke
Warnanrufe und Telefon-Mängelmelder für Menschen ohne Smartphone.
Das Problem
So klingt es im Rathaus, bevor es die Funktion gibt.
Frau Krämer ist 84, wohnt seit sechzig Jahren in der Bachstraße und hat kein Smartphone. Sie will wissen, wann der Sperrmüll kommt, und sie muss wissen, wenn der Bach steigt. Die Push-Nachricht erreicht sie nicht, die E-Mail auch nicht, und NINA ist eine App. Wenn es ernst wird, klingelt bei ihr niemand. Und wenn vor ihrem Haus die Laterne seit Wochen dunkel ist, ruft sie im Rathaus an – wo gerade niemand abnimmt.

Was es macht
Der Nutzen in einem Satz – und drei Fälle aus dem Gemeindealltag.
Wer kein Smartphone hat, bekommt die Warnung der Gemeinde als Anruf aufs Festnetz – und kann einen Schaden am Telefon melden, statt ihn für sich zu behalten.
Die Warnung für Frau K.
Sie ist 84 und hat kein Handy. Ihre Tochter hat im Rathaus ihre Festnetznummer eintragen lassen; beim Abkochgebot klingelt das Telefon und eine Stimme liest die Warnung vor.
Das Schlagloch am Telefon
Herr M. ruft die Nummer der Gemeinde an und sagt, wo es ist. Die Nachricht wird aufgeschrieben, die Aufnahme gelöscht, und im Rathaus prüft ein Mensch, bevor daraus eine Mängelmeldung wird.
Der Tippfehler in der Vorwahl
Bevor eine Nummer je angerufen wird, bestätigt sie sich mit einer Zahl aus einem Prüfanruf. So klingelt nachts kein fremder Haushalt.
Wer es benutzt
Jede Rolle sieht ihren Teil von Anrufbrücke – nicht mehr.
Bürgerinnen und Bürger
Hinterlegen selbst oder über Angehörige eine Festnetznummer, bekommen Warnanrufe und melden Mängel am Telefon.
Gemeinde-Verwaltung
Trägt Nummern mit Einwilligung am Tresen ein, sieht die Anrufbilanz je Warnung und das Telefon-Budget.
Sachbearbeitung
Liest die Mitschriften der Telefonmeldungen und macht daraus Mängelmeldungen – oder verwirft sie.
So funktioniert es
Anrufbrücke Schritt für Schritt in der echten Oberfläche – aufgenommen in der Demo-Gemeinde Musterstadt.
Verwaltungssicht
Für alle, die kein Portal bedienen: Festnetznummer, Warnstufe und die Ablage der unterschriebenen Einwilligung. Ohne Einwilligung lässt sich nichts eintragen.

Aktive Nummern, wartende und pausierte – die Verwaltung sieht nur die letzten Ziffern. Eine neue Nummer wird erst nach dem Prüfanruf angerufen.
Jede Sprachnachricht als Mitschrift, mit Verlässlichkeit der Erkennung und dem Vorschlag der KI. Ein Mensch öffnet die Meldung und entscheidet.
Wie viele Menschen eine Warnung am Telefon wirklich erreicht hat – neben den Push-Zahlen. Dazu das Telefon-Budget und die Angehörigen-Funktion.

Selbst ansehen
Anrufbrücke hat keinen Bildschirm. So klingt sie in der Demo-Gemeinde Musterstadt – Wort für Wort, wie das Telefon es spricht.
Diese Funktion findet nicht auf einem Bildschirm statt. Im Demo-Termin zeigen wir sie Ihnen live.
So klingt eine Meldung per Telefon
Sie: Sie wählen die Rufnummer der Gemeinde. Die Stimme meldet sich.
Die Stimme: Hier ist der Mängelmelder von Musterstadt. Wir zeichnen Ihre Nachricht auf. Ihre Nachricht wird automatisch aufgeschrieben, ein Mensch liest sie. Nur so können wir Ihre Meldung bearbeiten. Drücken Sie jetzt die Taste Eins, wenn Sie damit einverstanden sind. Wenn nicht, legen Sie bitte auf.
Sie: Sie drücken die 1.
Die Stimme: Sagen Sie nach dem Ton: Was ist kaputt? Und wo ist es? Sie haben 120 Sekunden Zeit.
Sie: Sie sprechen: was kaputt ist und wo. Dann fragt die Stimme nach dem Rückruf.
Die Stimme: Wenn die Gemeinde Sie zurückrufen darf, drücken Sie jetzt die Taste Zwei. Nur dann speichern wir Ihre Rufnummer.
Sie: Sie drücken die 2 – oder nicht. Nur dann wird Ihre Rufnummer gespeichert.
Die Stimme: Vielen Dank. Ihre Meldung wird geprüft. Auf Wiederhören.
So klingt ein Warnanruf
Sie: Ihr Festnetztelefon klingelt. Sie nehmen ab.
Die Stimme: Guten Tag. Hier ist eine Warnmeldung von Musterstadt. Bitte hören Sie gut zu.
Sie: Dann liest die Stimme die Warnung der Gemeinde vor – Wort für Wort, wie sie im Portal steht.
Die Stimme: Wir wiederholen die Warnmeldung.
Sie: Die Warnung kommt ein zweites Mal. Zum Schluss:
Die Stimme: Wenn Sie keine Warnanrufe mehr möchten, drücken Sie jetzt die Taste Neun.
Was die Verwaltung tut
Das ehrliche Gegengewicht: Jemand muss antworten.
Die Anrufbrücke macht aus dem Rathaus keine Telefonzentrale – aber jemand muss die Mitschriften lesen. Die Gemeinde schaltet sie frei, sobald der Auftragsverarbeitungsvertrag steht, und nimmt am Tresen die Nummern derer auf, die kein Portal bedienen. Danach bleibt pro Telefonmeldung ein Handgriff: Mitschrift lesen, Vorschlag prüfen, als Mängelmeldung anlegen oder verwerfen. Warnanrufe laufen von selbst, sobald eine Warnung die Stufe erreicht.
- Rufnummern werden im Rathaus mit unterschriebener Einwilligung aufgenommen; die Verwaltung sieht nie die ganze Nummer.
- Telefonmeldungen landen im Postfach des Mängelmelders – mit Mitschrift, Verlässlichkeit der Erkennung und dem Vorschlag der KI, den ein Mensch bestätigt.
- Das Telefon-Budget der Gemeinde ist sichtbar; eine Warnung ab Stufe „Ernste Warnung“ geht auch darüber hinaus.
- Eingegangen
- Wird verschriftlicht
- Zu prüfen
- Übernommen
Was Sie einstellen können
Die Schalter aus der Verwaltung Ihrer Gemeinde – mit dem Wert ab Werk.
- Anrufbrücke ein- oder ausschalten – nach FreischaltungAusgeschaltet verschwindet die Funktion aus Menü, Startseite und Suche.Ab Werk: aus
- WarnanrufeWarnmeldungen werden an hinterlegte Festnetznummern vorgelesen.Ab Werk: an
- Telefon-MängelmelderBürgerinnen und Bürger sprechen einen Mangel aufs Band; die Mitschrift kommt in die Prüfung.Ab Werk: an
- Ab welcher Warnstufe anrufenNiedrigere Stufen kommen weiterhin als Push und E-Mail.
- AnrufversucheWie oft angerufen wird, wenn niemand abnimmt.Ab Werk: 3
- Aufnahme aufbewahrenTage, die die Sprachaufnahme zum Nachhören bleibt. 0 = sofort nach der Mitschrift löschen (empfohlen).Ab Werk: 0
2 weitere Einstellungen zeigen
- Länge der SprachnachrichtIn Sekunden.Ab Werk: 120
- Telefonmeldungen aufbewahrenTage, nach denen Mitschrift und Rufnummer gelöscht werden. Die daraus entstandene Mängelmeldung bleibt.Ab Werk: 90
Grenzen
Was Anrufbrücke nicht tut – damit niemand etwas anderes erwartet.
- Die Anrufbrücke ersetzt keinen Notruf. Wer Hilfe braucht, wählt die 112 – die Anrufbrücke ruft an, sie nimmt keine Notrufe entgegen.
- Sie ist kein Sprachportal. Sie ruft bei Warnungen an und nimmt Mängel aufs Band – Abfalltermine, Öffnungszeiten oder Anträge beantwortet sie nicht; dafür bleibt das Rathaus am Telefon.
- Sie ruft nur an, wer zugestimmt und die Nummer bestätigt hat. Es gibt keine Liste aller Haushalte, und ohne Bestätigung wird nie gewählt.
- Sie sammelt keine Stimmen. Die Aufnahme wird nach der Mitschrift gelöscht – ab Werk sofort, eine Gemeinde kann sie höchstens 30 Tage behalten. Die Rufnummer der anrufenden Person bleibt nur, wenn sie mit der Taste 2 den Rückruf erlaubt.
- Sie gibt es ab 18 Jahren. Der Warnanruf am Familienanschluss gehört dem Erwachsenen des Haushalts; Angehörige sind zwei Erwachsene, und die unterstützte Person entscheidet.
Kosten & Voraussetzungen
Aus den Einstellungen der Plattform abgeleitet, nicht formuliert.
- Ab Werk ausgeschaltet, weil ein Dienstleister außerhalb von BürgerWeb mitarbeitet. Die Kosten dafür trägt BürgerWeb, je Gemeinde gilt eine Obergrenze. Für die Gemeinde entsteht kein Aufpreis, und die Funktion lässt sich jederzeit abschalten.
- Eingeschaltet werden dabei Dritte: sipgate, Düsseldorf (Deutschland), Mistral AI, Paris (EU).
- Die Gemeinde schaltet die Funktion frei, sobald der Auftragsverarbeitungsvertrag mit diesem Dienstleister unterschrieben ist.
Der Monatspreis für das ganze Portal beginnt bei 99 € zzgl. USt. – diese Funktion ist darin enthalten.
Häufige Fragen
Was Gemeinden zu Anrufbrücke am häufigsten wissen wollen.
Wer wird angerufen?
Nur wer zugestimmt und die Nummer bestätigt hat. Es gibt keine Liste aller Haushalte; ohne Bestätigung wird nie gewählt.
Ab wann ruft das Portal an?
Ab der Warnstufe, die die Gemeinde einstellt – ab Werk bei einer ernsten Warnung. Nimmt niemand ab, wählt das Portal erneut; ab Werk sind es höchstens drei Versuche.
Werden die Aufnahmen gespeichert?
Ab Werk nicht: Die Aufnahme wird nach der Mitschrift gelöscht. Eine Gemeinde kann sie höchstens 30 Tage behalten.
Kostet die Anrufbrücke extra?
Nein. Sie ist im Monatspreis enthalten; die Kosten der Anrufe trägt BürgerWeb, je Gemeinde gilt eine Obergrenze. Ab Werk ist sie aus, bis der Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Telefondienst unterschrieben ist.
Weiter
Weitere Funktionen aus „Im Hintergrund“.
- KI-RedaktionAus Protokoll wird Nachricht – Entwürfe mit menschlicher Prüfung.
- Digitaler SchaukastenKiosk-Modus für Bildschirme im Rathaus oder Dorfladen.
- WerbeplätzeFest gebuchte Werbeplätze örtlicher und überörtlicher Firmen. Nie neben amtlichen Inhalten, nie im Krisenmodus, ohne Verfolgung und ohne Cookies.
Demo-Termin vereinbaren
In 30 Minuten zeigen wir Ihnen BürgerWeb – online oder bei Ihnen im Rathaus.
Oder gleich selbst ausprobieren
Die Live-Demo „Musterstadt“ steht ohne Registrierung bereit – als Bürger, Redakteur oder Bürgermeister.
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